Allgemeine Geschäftsbedingung
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der
EAK Solutions GbR,
Obere Straße 62, 87700 Memmingen, Deutschland
vertreten durch die Gesellschafter Muhammed Ahmet Sahin und Kaan Bahar
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und dem Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ – abgeschlossen werden.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsangebot
(1) Der Auftragnehmer bietet handwerkliche Dienstleistungen an, insbesondere im Bereich Innen- und Außenbau, Elektroarbeiten, Renovierungen, Garten- und Landschaftsbau sowie allgemeine Bau- und Reparaturarbeiten.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot.
(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.
(2) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Anfrage des Auftraggebers schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
(3) Mündliche Zusagen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot angegebenen Preis.
(3) Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 5 Ausführungsfristen
(1) Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
(2) Höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder Lieferverzögerungen berechtigen den Auftragnehmer, die Ausführungsfrist entsprechend zu verlängern.
(3) Der Auftraggeber wird über Verzögerungen unverzüglich informiert.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Ausführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann sich die Ausführungsfrist entsprechend verlängern.
(3) Mehraufwand, der durch fehlende oder falsche Angaben entsteht, kann gesondert berechnet werden.
§ 7 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 634 ff. BGB).
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Abnahme der Leistung, schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.
(4) Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) und nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens.
(3) Eine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 8a Haftungsausschluss für Arbeitsunfälle
(1) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Arbeits- oder Personenschäden, die während der Ausführung der beauftragten Arbeiten entstehen, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
(2) Die Verantwortung für Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Versicherungsschutz liegt beim jeweils ausführenden Unternehmen oder selbstständigen Dienstleister.
(3) Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch Dritte oder durch unsachgemäße Nutzung der Arbeitsmittel entstehen.
§ 9 Vermittlungsleistungen und Haftung für Partnerunternehmen
(1) Die EAK Solutions GbR vermittelt Aufträge zwischen Kunden und selbstständigen Partnerunternehmen (z. B. Handwerksbetrieben, Dienstleistern).
(2) Der Vertrag über die Ausführung der Arbeiten kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partnerunternehmen zustande.
(3) Die EAK Solutions GbR ist nicht Vertragspartei dieses Werk- oder Dienstvertrages und haftet daher nicht für Art, Umfang, Qualität oder Mängel der von Partnerunternehmen erbrachten Leistungen.
(4) Etwaige Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche sind direkt gegenüber dem ausführenden Unternehmen geltend zu machen.
§ 10 Vertragskündigung
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie entstandene Kosten in Rechnung zu stellen (§ 648 BGB).
(2) Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber seine Pflichten verletzt oder in Zahlungsverzug gerät.
§ 11 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung verarbeitet.
(2) Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung auf unserer Website unter Datenschutzerklärung.
